Gründungsgeschichte

Gründung der Stadt Breuberg 1971

Nachdem in Hessen Anfang der 70er Jahre die Gebietsreform vor der Tür stand, machte man sich auch im unteren Mümlingtal Gedanken darüber, diese gesetzliche Regelung auf freiwilliger Basis zu mildern.

Da bereits am 1. Dezember 1970 die Gemeinde Rai-Breitenbach der Stadt Neustadt eingegliedert worden war, waren es die Parlamentsmitglieder von Hainstadt, Neustadt, Sandbach und Wald-Amorbach, die sich die Köpfe heiß redeten, um sich mit dieser nicht abzuwendenden Situation vertraut zu machen. Vorgesehen war vom Gesetzgeber eine Großgemeinde mit Mittelpunkt Höchst, die von Hassenroth bis Wald-Amorbach gereicht hätte.

Neustadt sah die Burg Breuberg als Mittelpunkt und jede größere Zusammenlegung als nicht akzeptabel. Bedingt durch die beiden großen Firmen Pirelli und Metzeler (damals noch Gummiwerk Odenwald) war Sandbach die Gemeinde mit dem größten Haushaltsetat - sprich: dem meisten Geld - und konnte sich wohl aussuchen, mit wem sie eine Ehe eingehen wollte. Aber um der Wahrheit die Ehre zu geben sei hier auch vermerkt, dass Sandbach zwar das Geld, aber Neustadt - sprich: Rai-Breitenbach - das nicht weniger lebensnotwendige Wasser hatte.

Wenn schon die Gebietsreform die Selbständigkeit aufhebt, dann sollte wenigstens das als Einheit zusammengehören, das geschichtlich und auch kirchengeschichtlich gemeinsam empfindet. Und, was eine eigene Identität für sich beanspruchen kann, nämlich die Identität mit der Burg und der Geschichte des Breuberger Landes. Gleichzeitig war man sich bewusst, dass dieser freiwillige Zusammenschluss auch später keine Korrektur erfahren würde. 

Aber wir sollte das neue kommunale Gebilde heißen? hierüber gab es keinerlei Diskussion: Was lag näher, als sich mit dem Berg und der Burg zu identifizieren, die dem umliegenden Land den Namen gab: BREUBERG.


Grenzänderungsvertrag

- Zusammenlegung -

§ 1
Zusammenlegung - Name - Ortsteilbezeichnungen

1. Die Gemeinden Sandbach, Neustadt, Hainstadt, Wald-Amorbach, schließen sich zur Stärkung der Verwaltungskraft, im Hinblick aufdie zu erwartende gesetzliche Regelung zur Neugliederung der Gemeinden, zu einer Großgemeinde zusammen.

Durch die Zusammenlegung wird eine leistungsstarke Gemeinde gebildet, die als endgültige Lösung der gebietlichen Neugliederung auf Gemeindebene gilt.

Diese Regelung solll zum 1. Oktober 1971 rechtswirksam werden.

Das Stadtrecht der Stadt Neustadt soll der neuen Gemeinde erhalten bleiben.

2. Die neue Stadt soll den Namen " B R E U B E R G " tragen.

3. Die Namen der bisherigen Gemeinden sollen als Stadtteilbezeichnungen beibehalten werden.

Die Stadtteilbezeichnungen werden auf den jeweiligen Ortstafeln angebracht.

(Auszug aus dem Buch "25 Jahre Stadt Breuberg", Kapitel "Gründung der Stadt Breuberg", Autorin: Inge Friedrich)

Wappenbeschreibung

"Schild durch ein aufgerichtetes silbernes Schwert mit goldenem Griff gespalten: (heraldisch) rechts in Blau eine silberne, goelden bebutzte Rose, links in Rot ein silberner sechszackiger Stern."

Flaggenbeschreibung

"dreihbahnig Rot-Weiß-Blau, in der oberen Flaggenhälfte aufgelegt das Stadtwappen."

(Auszug aus der Urkunde, ausgestellt vom Hessischen Minister des Innern, in Vertretung, Kohl, Staatssekretär, Wiesbaden, den 2. Juli 1975)