Schätzungen
Schätzungen
Wir führen Schätzungen von Wohneigentum und bebauten Grundstücken durch und ermitteln den Sachwert, nicht den Verkehrswert.
Wenn Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen möchten füllen Sie bitte das "Formular Schätzung" aus und senden Sie es uns zu, oder rufen Sie an: 06163/709-14. Unser Ortsgerichtsvorsteher vereinbart mit Ihnen einen Begehungstermin. Schätzungsurkunde und Rechnung gehen Ihnen normalerweise innerhalb der darauffolgenden drei Tage per Post zu.
Wir rechnen nach der Gebührenverordnung für Ortsgericht in Hessen ab.