Erbausschlagung

Ausschlagung einer Erbschaft

Was Sie wissen müssen:

  • Die Frist für eine Erbausschlagung beträgt normalerweise sechs Wochen und beginnt mit dem Zeitpunkt in welchem der Erbe vom Anfall der Erbschaft Kenntnis erhalten hat.
  • Die Erbschaft ausschlagen können Sie mit einem Formular, welches Sie im Internet finden.
  • Ihre Unterschrift muss beglaubigt werden - hierfür wenden Sie sich gerne an uns - Termine unter 06163/709-14 - Weitere Informationen bei "Unterschriftsbeglaubigungen".
  • Alternativ können Sie auch einen Termin mit den Nachlassgericht für Ihre Erbausschlagung vereinbaren. Gebühren können abweichen. (Amtsgericht Michelstadt, Telefon +49 6061 708 - 0, Sprechzeiten: Montag bis Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr)