Beglaubigte Kopien
Beglaubigte Kopien
Was gibt es zu wissen:
- Termin vereinbaren (06163/709-14)
- das Original-Dokument mitbringen (Kopien werden von uns gefertigt)
- 4,00 EUR pro Exemplar (je nach Seitenaufwand evtl. auch höher) in bar mitbringen*
- Personenstandsurkunden wie z.B. Geburtsurkunden dürfen wir nicht kopieren und beglaubigen. Wenn Sie eine solche Urkunde benötigen wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das die Originalurkunde ausgestellt hat.
- Dokumente in ausländischer Sprache dürfen von uns nur kopiert und beglaubigt werden wenn dem Dokument eine beglaubigte Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers angefügt ist.
*Auf Wunsch erhalten Sie eine Quittung.
Wir rechnen nach der Gebührenverordnung für Ortsgericht in Hessen ab.