Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Breuberg gestaltet ihre Webseite in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.breuberg.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Stadt Breuberg arbeitet daran, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
- Alt-Texte sind nur sehr wenige vorhanden
- PDF-Dateien, die auf der Webseite zum Download angeboten werden sind nicht auf Barrierefreiheit geprüft
- Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache sind nicht vorhanden
- Absendeflächen von Formularen sind nicht mit der Tastatur nutzbar
- Teilweise unzureichende Kontraste
Unverhältnismäßige Belastung
Die Überarbeitung der zahlreichen nicht barrierefreien PDFs sind eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT.
Geplante Maßnahmen
Die Verbesserung der Barrierefreiheit als eine ständige Anpassung der Webseite sowohl von technischer als auch von redaktioneller Seite ist Teil der regelmäßigen Redaktionsarbeit.
- Alternativtexte für Bilder sollen verbessert und ausgebaut werden.
- Hauptüberschriften sollen entsprechend definiert werden.
- Die zum Download angebotenen PDF-Dateien sollen zunehmend barrierefrei gestaltet werden.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen die Ihnen auf unserer Website aufgefallen sind oder haben Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen für die Stadt Breuberg an:
Andrea Schwarz
Telefon 06163/709-14
schwarz@breuberg.de
Oder nutzen Sie unser Kontaktformular
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.10.2024 erstellt.