Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als Gewerbetreibende/r oder freiberuflich Tätige/r können Sie im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.. Dadurch können Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für Einzeltätigkeiten Ihres Gewerbebetriebs beziehungsweise Ihrer freiberuflichen Arbeit.

    Einen Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie nicht. 

    Spezielle Hinweise für - Stadt Breuberg
  • Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

  • Zuständige Stelle

    die Straßenverkehrsbehörde

  • Voraussetzungen

    • für bestimmte Tätigkeiten sind keine freien Parkmöglichkeiten in der Nähe des Arbeitsortes verfügbar
    • wegen der Art und Dringlichkeit der Arbeit ist ein längerer Weg oder ein häufiges Pendeln zwischen Fahrzeug und Arbeitsstelle nicht zumutbar
    • die örtlichen Gegebenheiten müssen beachtet werden
    • das öffentliche Interesse muss bewahrt bleiben
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  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Vorkasse: Nein
    Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

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    300,00 EUR + 5,00 EUR Auslagen für die erste 

    und 

    156,00 EUR + 5,00 EUR Auslagen für jede weitere Originalausfertigung der Genehmigung des Antragstellers bzw. der Antragstellerin, die zeitgleich beantragt wird.

    Für weitere Originalausfertigungen der Genehmigung, die nachträglich beantragt werden, ist für jeden angefangenen Monat der Restgültigkeit nach Ziffer 10 eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 13,00 EUR (1/12 von 156,00 EUR) + 5,00 EUR Auslagen zu erheben.  

    Die Verwaltungsgebühr für eine Änderung einer Ausnahmegenehmigung beträgt 25 EUR.
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung ist in der Regel befristet.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein
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An wen muss ich mich wenden?

d ie für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende