Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderlich sind Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung,
- Veranstaltungsort und -datum,
- die Dauer der Veranstaltung,
- die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge,
- den Streckenverlauf,
-
die Startweise.
Welche Gebühren fallen an?
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Spezielle Hinweise für - Stadt BreubergUmzüge
25 €
Radsportliche Veranstaltung
100 €
Motorsportliche Veranstaltung
150 €
Anordnungen für Straßenfeste u.ä. grundsätzlich 80 € Ersterteilung, 40 € Wiedererteilung
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist etwa 2 Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die Landesbehörde die von der Veranstaltung betroffenen unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen beteiligen muss.
Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der Genehmigungsbehörde bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt Breuberg
An wen muss ich mich wenden?
Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Gangolf
- Frau L. HecklerBürgerbüro, stellvertretende Wahlleiterin
- Herr ZumkellerWahlleiter, Standesbeamter