Stadtnachrichten:

Amt der Schiedsperson neu zu besetzen


Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z. B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Weitere Informationen erhalten Sie auch über den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.  www.schiedsamt.de 

Die Stadtverordnetenversammlung wählt die Schiedspersonen für eine Amtszeit von fünf Jahren.

Gemäß § 4 Absatz 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes wird dies hiermit in geeigneter Form bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass sich interessierte Personen zur Wahl stellen können.

Personen, die Interesse zeigen, werden gebeten, dies dem Magistrat der Stadt Breuberg bis spätestens 20.12.2024 schriftlich mitzuteilen.

Für Rückfragen steht Herr Dabagci, Tel. 06163/709-24, E-Mail: sitzungsdienst@breuberg.de von der Stadtverwaltung zur Verfügung.

Heckler, Bürgermeisterin